Bioquell-Anleitung zu COVID-19 (vormals 2019-nCoV) </ strong>
Bioquell und Ecolab verfolgen den COVID-19-Ausbruch genau und geben Hinweise, um das Infektionsrisiko zu verringern.
Bioquell, das führende Unternehmen im Bereich Bio-Dekontamination, begrüßt die jüngste Veröffentlichung der britischen Arbeitsschutzbehörde HSE zum Zeitrahmen für die Genehmigung von Bioziden auf Wasserstoffperoxidbasis.
Das HSE Biocides e-Bulletin 22 vom September 2016 mit dem Titel „Active Substance Approval Reminder“ (Erinnerung zur Genehmigung von Wirkstoffen) enthält eine Zusammenfassung aller wichtigen Daten für die Bewertung von Wasserstoffperoxid in den Produktarten 1, 2, 3, 4, 5 und 6 gemäß EU-Biozid-Verordnung 528/2012.
Es bestätigt, dass Wasserstoffperoxid am 1. Februar 2017 zur Verwendung in Biozidprodukten, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, genehmigt werden wird. Alle betroffenen Unternehmen werden daran erinnert, dass sie bis zum 1. Februar 2017 einen Antrag auf Produktgenehmigung in Großbritannien stellen müssen, um ihre Biozidprodukte nach dem Datum der Genehmigung des Wirkstoffs, 1. Februar 2017, weiterhin auf dem britischen Markt anbieten zu können.
John Chewins, Director of Scientific & Regulatory Affairs bei Bioquell, dazu: „Biozidprodukte, die diesen Wirkstoff enthalten, müssen also eine Genehmigung gemäß EU-Biozid-Verordnung erhalten, um weiter auf dem Markt zu bleiben. Bioquell hat bereits alle erforderlichen Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass unser marktführendes Produkt weiter erhältlich sein wird und unsere Kunden bei der Entfernung von Krankheitserregern und der Keimzahlreduktion unterstützen kann.“
Das HSE Biocides e-Bulletin 22 vom September 2016, „Active Substance Approval Reminder“, ist hier zugänglich: https://content.govdelivery.com/accounts/UKHSE/bulletins/165c362